Allgemeine Geschäftsbedingungen Schlüsseldienst und Notdienst
Diese AGB sind Bestandteil eines jeden Schlüsseldienst und Notöffnungsvertrages
zwischen HSC-Schlüsseldienst Ronny Castner und dem Kunden.
Bei jeder Auftragserteilung wird der Kunde auf die nachfolgenden AGB hingewiesen.
Die AGB haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Kunden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform. Durch telefonische Beauftragung des Schlüsseldienstes bestätigt der Kunde die AGB gelesen und verstanden zu haben und erkennt sie als wirksamen Vertragsbestandteil an.
Der Monteur ist berechtigt, von dem Kunden einen Nachweis über die Berechtigung zur
Öffnung des Objektes zu verlangen. Dieser kann durch ein amtliches Ausweisdokument
(Bundespersonalausweis oder Reisepass, Fahrzeugbescheinigung) mit Adressangabe
und Lichtbild oder durch Bezeugung durch einen Nachbarn erfolgen. Ist die Legitimation
nicht möglich, ist der Monteur berechtigt, die Öffnung des Objektes zu verweigern, Zeugen
hinzuzuziehen oder die Öffnung unter Aufsicht der Polizei vorzunehmen. Kosten für
Zeugen/Polizeieinsatz, sind komplett durch den Auftraggeber zu übernehmen.
Für den Fall, einer fehlgeschlagen/nicht durchführbaren Legitimationsprüfung, werden die
genannten Kosten in Rechnung gestellt
Haftung bei Notöffnungen
Der Kunde wird darüber informiert und Aufgeklärt, dass es bei Notöffnungen zu
Folgeschäden an dem zu öffnenden Objekt kommen kann. Eine Haftung für entstandene
Schäden, die durch die Öffnungstätigkeit entstanden sind, wird generell ausgeschlossen,
sofern der Monteur nicht nachweislich vorsätzlich gehandelt hat.
Ist ein zu öffnendes Objekt abgeschlossen, zusätzlich gesichert, oder lässt sich nicht
zerstörungsfrei öffnen, wird es auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gewaltsam
geöffnet (fräsen von Profilzylinder oder andere nicht zerstörungsfrei Öffnungsmethoden).
Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf Schadensersatzansprüche jeder Art, da er dieser
Öffnungsmethode ausdrücklich zugestimmt hat.
Erklärt der Kunde ausdrücklich, der Haftungsklausel zu widersprechen, ist der Monteur
verpflichtet, die Notöffnung zu unterlassen, der Kunde verpflichtet sich, die
genannten Kosten für 1x Lehrfahrt = 30,- € zu zahlen.
Ist nichts anderes vereinbart, gelten die Preise, die laut Auftrag abgeschlossen
wurden und in der Preisliste der Homepage einsehbar sind. Der Monteur strebt eine fachgerechte möglichst schnelle Öffnungen an.
Für den Fall, dass es wegen einer fehlgeschlagen Legitimationsprüfung, dem
ausdrücklichen Widerspruch des Kunden zur Haftungsklausel dieser AGB oder
einer sonstigen vom Kunden zu vertretenen Nichtausführung des Auftrags trotz bereits
erfolgter Anfahrt kommt, werden dem Kunden Kosten in Höhe von 95,00€ in Rechnung
gestellt.
Zahlungsbedingungen:
Die Bezahlung erfolgt direkt nach der erbrachten Leistung in Bar oder via
Kartenzahlung vor Ort.
Eine Bezahlung per Rechnung ist nur bei gewerblichen Kunden nach Absprache
möglich!
Türöffnungen/Notdienst: Zahlbar sofort und vor Ort ohne Abzug inkl. MwSt.